Neue Regelungen - 2G ab Montag, den 15.11.21 - motion*s
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Neue Regelungen – 2G ab Montag, den 15.11.21

Neue Regelungen – 2G ab Montag, den 15.11.21

 2-G- Regelung ab Montag, den 15.11.21

Liebe motion*s Community,

Aufgrund der neuen Änderungen der Senatsverordnung vom11.11.21 sind wir als Tanzstudio nun dazu verpflichtet, für unseren offenen Kursbetrieb die 2 G-Regel einzuführen.

Das bedeutet, dass ab Montag den 15.11.21 nur noch vollständig Geimpfte, oder Genesene, die dies digital* nachweisen können, unser Studio besuchen können.

*Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass der Impfnachweis in digitaler Form vorgelegt werden muss, um Fälschungen zu vermeiden. Bitte installiert dafür die notwenige App, wir empfehlen Cov-Pass. Zusätzlich muss noch ein Ausweisdokument vorgelegt werden. 

 

Ausnahmen

Für Personen unter 18 Jahren gilt die 2G-Pflicht nicht. Hier reicht der Nachweis über einen negativen Corona-Test (Kinder unter 14 Jahren haben laut der Senatsverordnung wiederum keine Testpflichtnachweispflicht, da davon ausgegangen wird, dass diese Kinder in den Schulen ausreichend getestet wurden. Diese Regelung schließt auch Personen ein, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Allerdings müssen diese zusätzlich die Impfunfähigkeit mittels einer ärztlichen Bescheinigung nachweisen.

Was ist, wenn ich nicht zu den 2-G’s gehöre?

Solange es ging, sind wir bewusst bei der 3-G-Regelung geblieben, da wir niemanden ausschließen wollten. Demnach verstehen wir es total, dass es für alle, die sich nicht gegen Corona impfen lassen wollen (oder einfach noch nicht geimpft sind), eine schwierige Situation ist.

Hier möchten wir Euch gerne darauf hinweisen, dass ihr von einem sogenannten Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen könnt, wenn ihr eine Mitgliedschaft habt, aber nun nicht mehr kommen dürft. Bitte meldet Euch hier direkt bei uns an member@motionsberlin.de . Wir können dann gemeinsam schauen, ob Du wirklich kündigen möchtest, oder lieber den Vertrag für die Zeit der 2-G Regelungen pausieren willst.

Wichtig ist, dass ihr uns schnellstmöglich kontaktiert, nicht erst Monate später.

 

Wieder mehr Plätze pro Kurs

Die Einführung von 2-G hat immerhin eine positive Folge: Es dürfen sich wieder mehr Personen in den Tanzräumen aufhalten. D.h. ab Montag haben wir wieder 20 Plätze, die im Vorhinein online gebucht werden können und zusätzliche 5 Plätze für spontane Drop-In Kund*innen.

 

Zum ausführlichen Hygiene Konzept

 

Wie sicher ist es trotz der Infektionszahlen im motion*s zu tanzen?

Wir können Euch zwar leider nicht 100 % vor einer möglichen Ansteckung schützen, aber wir tun unser Bestes, ein stets aktuelles und gründliches Hygiene-Konzept zu verfolgen. Wir sehen uns deshalb auch in der Verantwortung, Euch sofort zu informieren, sobald wir von Personen hören, die positiv auf Corona getestet wurden und wenige Tage zuvor einen Kurs bei uns besucht hatten. Das tun wir, ohne gesetzlich dazu verpflichtet zu sein.

Wir hoffen, dass die Selbsttests wieder kostenfrei zugänglich werden und wir zusätzlich zu der 2-G Regel regelmäßig getestet werden können.

Solltet Ihr Symptome haben oder unsicher sein, da Ihr einen Kontakt hattet – bitte macht einen Schnelltest bevor Ihr zu uns ins Studio kommt.

Wir sind davon überzeugt, dass eine Transparente schnelle Kommunikation zu mehr Sicherheit führt, sind aber auch auf Eure Kooperation angewiesen. Wir hoffen, dass Ihr Euch weiterhin traut, in unsere Kurse zu kommen und sind für Euch da, wenn es Bedenken gibt.

Tanzen ist doch das beste Mittel, um in so einer verrückten Zeit den Kopf frei zu kriegen 😉

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